Raumausstatter

Raumausstatter sind Handwerker. Handwerker, die früher tapezierten, Boden verlegten u.a. bezeichneten sich als Dekorateure, oder Tapezierer. Erst 1965 gab es Raumausstatter.

Raumausstatter gibt es seit dem Jahr 1965. Es war nämlich so, dass in diesem Jahr die Erneuerung der Handwerkerordnung in Kraft trat. Tapezierer, Polsterer und Dekorateure dürfte sich ab diesem Zeitpunkt Raumausstatter nennen. Während Tapezierer früher wirklich nur tapezierten und Polsterer nur Sitz- und Liegemöbel mit Stoffen bezogen und Dekorateure in die Wohnräume kamen und dort Ratschläge und Tipps gaben, mit welchen Stoffen die Fenster verhüllt und mit welchen Stoffen die Sitz- und Liegemöbel bezogen werden könnten, damit ein gutes Zusammenspiel von Farben und Mustern entsteht, vereint der Raumausstatter heute diese Ausgabengebiete in der Regel alle in seinem Leistungsangebot. Die Berufe des Polsterer und des Tapezierer, wie auch des Dekorateurs existieren zwar auch heute noch, wobei diese in der Regel – um ein breit gefächertes Angebot zu haben – mindestens noch eine weitere Dienstleistung mit anbieten aus diesem Bereich, oder aber gar eine branchenfremde, um überhaupt überleben zu können.

Erstmals wirklich gefragt waren Dekorateure und Polsterer, als es darum ging die Schlösser und Paläste auszustatten. Heute ist es inzwischen das „einfache Volk“, dass – wenn eine Erstausgestaltung von Wohnräumen ansteht, oder aber eine Renovierung – den Rat von einem Raumausstatter gerne annimmt.

Die Aufgaben von einem Raumausstatter, bzw. von dem was er anzubieten hat an Leistungen, hat sich zudem im Laufe der Zeit – parallel zu entsprechenden Erfindung und dem technische Fortschritt – weiterentwickelt. So ist es heute so, dass ein Raumausstatter auch Sicht-, Licht- und Sonnenschutzsysteme anbietet.

Heute dauert die Ausbildung zum Raumausstatter drei Jahre. Die Gesellenprüfung steht an deren Ende. Eine weiterführende Ausbildung zum Raumausstattermeister kann unmittelbar nach der dreijährigen Ausbildung begonnen werden. Früher war es so, dass zunächst eine bestimmte Anzahl von Arbeitsjahren, also Berufserfahrung, nachgewiesen werden musste, ehe man die Meisterprüfung ablegen konnte.

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